Ziel: Korrektur der Corona-Hilfsmaßnahmen für alle Mischbetriebe
EMMENDINGEN. „Bund und Land, Hand in Hand“ – das muss ganz besonders bei der Bewilligung der Soforthilfen für Mischbetriebe gelten!“, so die Emmendinger CDU-Landtagskandidatin Jutta Zeisset. In einem offenen Brief wendet sich Zeisset an Justizminister Guido Wolf (CDU). Ihr Ziel: „Hilfen müssen für alle Mischbetriebe fließen – und zwar zügig!“
„Mischbetriebe haben mehrere Standbeine in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Besonders für die Betreiber von Mischbetrieben – meist Familien – stellen die Beantragung und Bewilligung von Überbrückungshilfen beim Bund eine große Herausforderung dar“, so Zeisset. Einerseits sei die Diversifikation und damit der Aufbau von Mischbetrieben gezielt durch das Land gefördert worden. Seitens des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg wurde immer wieder angepriesen, gefördert und gefordert, dass sich Familienbetriebe möglichst mehrere Standbeine aufbauen mögen.
Dass andererseits nun eben jene Mischbetriebe bei der Gewährung von Hilfen durch das Raster der zuständigen Bundesministerien fallen, dafür hat Zeisset keinerlei Verständnis. Eben dies bringt sie in einem offenen Brief an Herrn Minister Guido Wolf unmissverständlich zum Ausdruck. Dass die Auszahlung der coronabedingten Sofort-Hilfen durch den Bund ausgerechnet an der vom Land viel gepriesenen Diversifikation scheitere, klinge für sie selbst wie ein schlechter Treppen-Witz, so die Weisweiler Unternehmerin. Dieses Vorgehen widerspreche dem föderalistischen Grundgedanken „Bund in Land – Hand in Hand“.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, macht Zeisset deutlich. KMU können in einer Krise nicht einfach die Arbeitsplätze ins Ausland verlagern. Sie bleiben vor Ort und sind Millionen von Mitarbeitern verlässliche Arbeitgeber. Damit Mischbetriebe nun zügige Unterstützung erfahren, dafür wolle sie gemeinsam mit Minister Wolf bei den zuständigen Ministern auf Bundesebene werben, so Jutta Zeisset.
Dass Hilfsgelder ausgezahlt werden müssen, ergibt sich aus dem zweiten Corona-Lockdown (sogenannte November- & Dezemberhilfen der Bundesregierung). Mischbetriebe findet man sowohl in urbanen wie auch in ländlichen Räumen. Allerdings sei speziell der ländliche Raum Baden-Württembergs aufgrund seiner strukturellen Kleinteiligkeit und Vielfalt nicht mit industriellen Agrar-Unternehmen wie z.B. in den neuen Bundesländern vergleichbar.
„Eben deshalb bedarf es bei der Auszahlung von Hilfsgeldern maßgeschneiderter Lösungen. Lösungen eben, welche die individuelle Ausrichtung der Betriebe berücksichtigen. Und genau mit diesem Vorschlag werden wir mit Nachdruck an die zuständigen Bundes-Minister Olaf Scholz (Finanzen) und Peter Altmaier (Wirtschaft) herantreten“, so Jutta Zeisset.
Den offenen Brief an Herrn Minister Wolf sowie weitere Informationen zur CDU-Landtagskandidatin sind im Internet unter www.juttazeisset2021.de abrufbar. Bürgerinnen und Bürger dürfen jederzeit gerne Kontakt mit Jutta Zeisset aufnehmen. Schließlich sei es ihr ein Herzensanliegen, für die Belange der Menschen vor Ort da zu sein, so Zeisset abschließend.
Brief an Guido Wolf, Minister für Justiz, Europa & Tourismus
Sehr geehrter Herr Minister Wolf,
zunächst möchte ich mich abermals für das vertrauensvolle, bilaterale Gespräch mit Ihnen bedanken.
Gerade jetzt, da einige Mischbetriebe pandemiebedingt mit großen Zukunftssorgen zu kämpfen haben, liegt es an uns, der CDU als Mittelstandspartei, sich auf Bundesebene bei den beiden zuständigen Ministerien für Finanzen bzw. für Wirtschaft und Energie mit Nachdruck für betroffene Familienbetriebe einzusetzen.
Ein besonderes Augenmerk muss aktuell betroffenen Mischbetrieben gelten. Mischbetriebe haben mehrere Standbeine in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren. Besonders für die Eigentümer von Mischbetrieben stellen Beantragung und Bewilligung von Überbrückungshilfen beim Bund eine große Herausforderung dar. Gerade im Ländlichen Raum sind Mischbetriebe aus gutem Grund Gang und Gäbe:
Aufgrund der weniger dichten Population entscheidet sich mancher Unternehmer gezielt für mehrere Standbeine. Damit ist es – besonders Familienbetrieben – möglich, Verluste, die sich z.B. aus einem unterdurchschnittlichen Erntejahr ergeben, durch Gewinne aus einem anderen Standbein, wie beispielsweise dem Vermieten von Pensionen, oder dem Betreiben eines Hofladens, abzufedern.
Beispielhaft seien Bauernfamilien genannt, die neben Ackerbau oder aber Wein-, Obst-, Spargel- und Erdbeeranbau auch eine Destillerie oder Schenke betreiben und ergänzend dazu Ferienwohnungen vermieten (bekannt als „Urlaub auf dem Bauernhof“).
Andererseits sei an Zuliefererbetriebe wie Wäschereien oder Veredelungsbetriebe gedacht, die Cafés, Bäckereien, Gastronomien oder Krankenhäuser beliefern. All diese kleinen und mittelständischen Familienbetriebe erhalten kaum Corona-Überbrückungshilfen oder fallen sogar ganz aus dem Hilfssystem hinaus – eine Tatsache, die dringend geändert werden muss! Grund dafür, dass die Betriebe aus dem Corona-Hilfssystem herausfallen, ist die Regelung zur Vergabe der Sofortzahlungen (Anträge November- & Dezember Hilfen (Stichwort: „Lockdown II“)).
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen, verehrter Herr Minister Wolf, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem sowohl rückwirkend als auch künftig auch Mischbetriebe Umsatz- & Überbrückungshilfen beantragen können, die optimal auf die jeweilige Betriebsstruktur zugeschnitten sind.
Unser Ziel muss es sein, für all diese Mischbetriebe ein „atmendes System“ zu entwickeln und zu etablieren. Die Staffelung der Hilfen der Mischbetriebe könnte sich an „aufstockbaren Sockelbeträgen“ orientieren, und wie folgt gestaltet werden:
– Bei 60 % Umsatz-Einbußen: Zuschuss i.H.v. 75 % der ursprünglichen Hilfe;
– Bei 40 % Umsatz-Einbußen: Zuschuss i.H.v. 50 % der ursprünglichen Hilfe;
– Bei 20 % Umsatz-Einbußen: Zuschuss i.H.v. 25 % der ursprünglichen Hilfe.
Besonders schlüssig erscheint mir die Unterstützung landwirtschaftlicher Mischbetriebe.
Schließlich wird vom Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg (ff. „MLR“) seit über zwei Jahrzehnten die Diversifikation im ländlichen Raum angepriesen, gefördert und gefordert. Entsprechend diesem Grundsatz darf es nun eben NICHT so sein, dass Betriebe, die sich mehrere Standbeine aufgebaut haben, durch die Struktur von Hilfsprogrammen des Bundes gezielt benachteiligt werden!
Um die Vielfalt der ländlichen Gebiete als auch urbaner Räume auch für kommende Generationen zu erhalten, bedarf es Hilfsprogramme, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mischbetriebe zugeschnitten werden. Daher schlage ich Ihnen vor, dass wir gemeinsam und mit Nachdruck an die beiden zuständigen Bundesminister Olaf Scholz (Finanzen) und Peter Altmaier (Wirtschaft & Energie) herantreten, um eine schnelle und praktikable Lösung zu erwirken.
Verehrter Herr Minister Wolf,
Ihrer Antwort blicke ich bereits sehr gespannt entgegen.
Zudem bin ich sehr gerne dazu bereit, weitere Konzepte zugunsten des Ländlichen Raums gemeinsam mit Ihnen und den Experten Ihres Hauses, dem Ministerium für Justiz und Europa zu entwickeln.
Ich freue mich bereits sehr auf die „Post-Corona-Epoche“, in der ich Sie hoffentlich bald wieder persönlich in meinem Wahlkreis begrüßen darf.
Herzliche Grüße aus Weisweil im Landtagswahlkreis Emmendingen
Ihre Jutta Zeisset
Weisweil, 16.01.2021